Eine wirksame psychotherapeutische Behandlung setzt eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient und Therapeutin voraus.

Im Rahmen eines psychotherapeutischen Erstgespräches haben Sie die Möglichkeit für sich zu prüfen, ob sich diese „Passung“ für Sie stimmig anfühlt. Diese Entscheidung müssen Sie jedoch nicht im Erstgespräch endgültig treffen. Oftmals reichen hierfür die insgesamt fünf probatorischen Sitzungen am Anfang einer Behandlung aus. 

Des weiteren findet eine erste Diagnostik statt, sowie die Abklärung Ihrer Ziele und Erwartungen an eine mögliche Behandlung. Als Behandlerin prüfe ich mit Ihnen gemeinsam, ob eine Behandlung bei mir Ihren Erwartungen und Wünschen gerecht werden kann. 

Probatorische Sitzungen:

Die probatorischen Sitzungen (insgesamt 5) dienen im Anschluss der vertieften Diagnostik, der Konkretisierung Ihrer Behandlungsziele sowie der Festlegung des Behandlungsumfangs. In diesem Rahmen wird beispielsweise auch ein Antrag an die Krankenversicherung für eine Behandlung gestellt.