Sie sind gesetzlich versichert und finden zeitnah keinen Platz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung? 

In Ausnahmefällen werden dann die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in Privatpraxis von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (im sogenannten Kostenerstattungsverfahren). Es ist wichtig, dass Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Dies bedeutet einen größeren bürokratischen und zeitlichen Aufwand! Gerne unterstütze ich Sie hierbei.

Die Bundespsychotherapeutenkammer stellt hierzu eine Informationsschrift zur Verfügung, die Sie hier downloaden können.