Die Privatversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Behandlung in einem sogenannten Richtlinienverfahren wie z.B. einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie erfolgt. Dieses Verfahren wende ich an.

Als privatversicherte Person klären Sie bitte vor der ersten Stunde mit Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle ab, ob und in welchem Umfang die Kosten der geplanten Behandlung übernommen werden.

Je nach Vertrag gestaltet sich auch die Kostenübernahme für ambulante Psychotherapie. Bitte prüfen Sie, ob die psychotherapeutische Behandlung als Leistung und in welchem Umfang mit abgedeckt wird. Gerne erstelle ich Ihnen auch zu Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können. 

Es empfiehlt sich, sich vor Behandlungsbeginn mit den eigenen Vertragsbedingungen auseinanderzusetzen und die Formalitäten zur Kostenübernahme zu klären. 

Bitte beachten Sie auch die Checkliste für Privatversicherte, die Sie zur Abklärung einer Kostenübernahme für sich hier downloaden können.