Als Selbstzahler übernehmen Sie die anfallenden Kosten für die Behandlung unbürokratisch selbst und profitieren von einigen Vorteilen:

  • Es entfällt die Bürokratie, die bei einem Antrag über die Krankenkasse durchlaufen werden muss, so dass eine Behandlung kurzfristig beginnen kann. 
  • Sie erhalten eine Rechnung von mir und sind unabhängig von Ihrer Krankenkasse.
  • Privatsache: Eine privat finanzierte Psychotherapie wird nicht bei der Krankenkasse gemeldet. 
  • Die Anzahl  sowie das Intervall der Stunden legen Sie selbst fest.
  • Es besteht ggf. die Möglichkeit die anfallenden Behandlungskosten unter „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ (§ 33 EstG) steuerlich abzusetzen.

Die getroffenen Vereinbarungen werden in einem Behandlungsvertrag zwischen Ihnen als Klienten und mir geregelt. 

Für Studenten oder Auszubildende biete ich eine Reduzierung des Stundenhonorars an. Falls Sie hierzu Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.